Müllsammeln #4 und #5 /2021 – Hohenwart/Schellbronn und Neuhausen

Ich war wieder zwei Mal Müll sammeln. Beide Male mit Ploggenom „oben ohne“.

#4/2021 – Hohenwart und Schellbronn

Am 08.04.2021 war ich im Bereich Hohenwart und Schellbronn unterwegs.

Insgesamt 15,09 kg Müll habe ich an diesem Tag gesammelt. Okay, nicht ganz, ich hatte noch ein bisschen Holz im Wald gefunden. Das habe ich direkt an die Straße getragen. Es war jedoch zu lang, um es auf den Anhänger zu legen und ich hatte keine rote Fahne dabei, um den Überstand kenntlich zu machen.

Ploggenom – jetzt oben ohne …

Schon bevor Ploggenom – mein neuer Fahrradanhänger – bei mir ankam, wurden mir ein paar Eckdaten bekannt gegeben. Ein kritischer Punkt das Leergewicht von 24 kg. Zum Vergleich: Mein alter Fahrradanhänger wiegt leer ziemlich genau 14,6 kg. Um das etwas zu veranschaulichen, 9 kg entspricht einem 6er-Pack mit 1,5 l Wasserflaschen. D. h. ich hatte immer ein 6er-Pack Wasser mit dabei, obwohl der Anhänger leer war – im Vergleich zum alten Anhänger.

Kein Flachland

Doch ich habe hier im Raum Pforzheim, Enzkreis und Calw viele Höhenmeter zu überwinden. Bis zu 300 Höhenmeter (nur hoch) muss ich auf der Heimfahrt bewältigen, wenn ich mehr als 15 km Anfahrt hatte, je nach Richtung auch etwas weniger.

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Der Fahrradanhänger, den ich im Februar 2021 geschenkt bekam, hat schon kurz nach der Ankunft bei mir einen Namen bekommen: Ploggenom. Das ist ein Kunstwort aus Plogging, das vereinfacht gesagt für Müllsammeln steht, und Natenom.

Damit auch ja jeder erfährt, wie der Anhänger heißt, hatte ich die Idee, einen entsprechenden Aufkleber dran zu machen. Ich fragte also bei den Menschen von Glckskind an, ob sie einen Aufkleber herstellen können und wie viel mich das kosten würde. Denn sie waren schon für die ersten Retroreflex-Aufkleber, dem Elefanten, am Anhänger verantwortlich.

Mit 180 km/h auf Landstraße knapp am Radfahrer vorbei – Verfahren eingestellt

Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.

Hier das Video von dem Vorfall:

Es gab wieder Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Darin die Information, dass das Verfahren gegen den Fahrer dieses Vorfalls gegen Geldauflage und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt wurde.

Immerhin wurde nicht, wie sonst üblich, eingestellt, weil entweder nichts passiert sei oder weil es kein öffentliches Interesse gebe.

Ermittelt wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Miteinander reden statt übereinander :) – Antwort auf Kommentar eines Radfahrers aus der Nachbarschaft

Heute schrieb „Michael“, ein Radfahrer aus meiner Nachbarschaft, einen Kommentar zum meinem Blogbeitrag über den erfolgreichen Aprilscherz. Er stellt mir daran mehrere Fragen, deren Antworten auch für andere Menschen interessant sein könnten.

Da der Kommentar nicht wirklich im Zusammenhang mit dem Blogbeitrag steht, möchte ich hier darauf antworten, auch deshalb, weil er keine E-Mail-Adresse angegeben hat. Und da ich davon ausgehe, dass „Michael“ damit einverstanden sein muss, wenn er hier einen öffentlichen Kommentar abgibt, nehme ich an, dass ich das hier so in dieser Form in einem eigenen Beitrag beantworten kann. Wenn dem nicht so ist, dann möge er sich bitte bei mir melden.

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Gestern war der 1. April. Die meisten haben verstanden, dass der Tweet bzw. auch der Toot ein Aprilscherz war. Aber ein paar dachten, es sei echt. Wäre ja mal schön und eigentlich auch Zeit, dass die Polizei in Pforzheim endlich mal Abstandskontrollen macht.

Inhalt des Tweets (und des Toots):