Neues vom OpenBikeSensor – SD-Karte auslesen war gestern…

< Der OpenBikeSensor wird am Fahrrad befestigt und misst verschiedene Daten, wie z. B. den Abstand beim Überholtwerden, und speichert diese. Sowohl die Hardwarespezifikation als auch die verwendete Software sind frei verfügbar. Jeder Interessierte kann somit den OpenBikeSensor selbst bauen und nutzen. Details zum Projekt gibt es hier. >

Wenn man bisher auf die Daten des OpenBikeSensors zugreifen wollte, dann musste man das Gehäuse über sieben Schrauben öffnen und die Micro-SD-Karte aus dem Slot heraus holen. Das war sehr umständlich und deshalb hatte ich das nur alle paar Tage mal gemacht.

Gestern bemerkte ich nach wenigen Kilometern Fahrradfahren, dass das Hinterrad meines Fahrrad unrund lief. Also hielt ich an und wollte anfangen, mit einem Speichenschlüssel das Laufrad wieder zu zentrieren. Ich habe etwas Übung darin, da das immer mal wieder aufgrund meines hohen Systemgewichts passiert und mein Fahrrad nicht wirklich darauf ausgerichtet ist.

Am Montag war ich mit dem Fahrrad unterwegs und fuhr mit einer Geschwindigkeit von circa 50 km/h bergab auf einer Landstraße. Der Fahrer eines Kleinlasters überholte mit gemessenen 150 cm Abstand und aktivierte beim Überholen oder kurz danach die Scheibenwischer und auch das Scheibenwischwasser.

Fahrstreifenbreite „meiner“ Landstraße L574 ausgemessen – E-Mail an Bußgeldstelle

Einige Punkte in den Erläuterungen zu den verschiedenen Kategorien der Bußgeldstelle Pforzheim sind aus meiner Sicht nicht tragbar, denn sie legalisieren praktisch Überholvorgänge mit Abständen um 1 m, mal mehr und mal weniger, abhängig vom überholenden Fahrzeug.

Gefährliche Abstandsunterschreitungen werden legalisiert

Kategorie 5 nennt das die Bußgeldstelle Pforzheim – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle (z.B. das Fahrzeug ist deutlich über der Mittellinie), …

Mit „deutlich drüber“ definiert die Bußgeldstelle Pforzheim dann, dass das Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fährt.

Aber auch Kategorie 4 ist in diesem Kontext relevant – „Sicherheitsabstand mit großer Wahrscheinlichkeit unterschritten, aber keine objektive Beeinträchtigung des Radfahrers, es ist noch ausreichend Raum (vielleicht nicht nach der StVO), aber für ein gefahrloses Überholen; […]

In beiden Fällen wird bisher kein Verfahren eingeleitet. Und das, obwohl das bedeutet, dass Fahrzeuge mit deutlich unter 1 m überholen. Dabei schreibt selbst die Bußgeldstelle Pforzheim, dass man einen Abstand außerorts von weniger als 1,5 m als deutliche Unterschreitung ansehe.

Falsche Annahmen bezüglich Fahrstreifenbreite

Der Grund dieser falschen Annahmen: Bei der Berechnung der Kategorie 5 (und vermutlich auch 4) ist man bisher von einer Fahrstreifenbreite von 3,75 m ausgegangen. Denn das ist die Breite, die ich ganz am Anfang der Kommunikation mit der Bußgeldstelle erwähnte. In der Annahme, dass das die maximal mögliche Breite eines Fahrstreifens auf Landstraßen sei. Diese Annahme stelle sich jedoch als falsch heraus. In der Regel sind Fahrstreifen auf Landstraßen deutlich schmaler und die 3,75 m gibt es eigentlich nur auf Autobahnen.

Deshalb begann ich damit, an verschiedenen Stellen der Landstraße L574 die Fahrstreifenbreite zu vermessen. Und siehe da, es waren 3,20 m, nicht 3,75 m. Damit bricht ein Teil der Argumentation der Bußgeldstelle zusammen.

Um nicht manuell die gesamte Landstraße vermessen zu müssen, hat jemand für mich eine Anfrage über FragDenStaat.de gestellt mit der Bitte um Übermittlung der „Ausführungspläne für den Bau der L574 bei Pforzheim“, siehe hier. Die Frist läuft morgen ab. Vielen Dank für diese Anfrage.