<– Update (14.04.2021): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da keine konkrete Gefahr. –>
Anfang Dezember hatte ich ein Erlebnis, bei dem mich ein Autofahrender mit hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr mit sehr wenig Abstand überholte.
Ich ging damals mit dem Video zur Polizei und erlebte Folgendes:
Ich war mit diesem Video auf Anraten bei der Polizei und wollte Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr stellen. Der Polizist verweigerte die Aufnahme einer Anzeige und sagte, Zitat: „Das ist ein ganz normaler Überholvorgang“ und weiter, dass man auf der Landstraße mit 100 km/h überholen dürfe. Nicht einmal eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nahm er auf, er schrieb sich nur alles auf, nahm die CD entgegen und versprach, mich anzurufen, sobald er mit dem Fahrer gesprochen habe. Ein Anruf erfolgte nicht nach der versprochenen Zeit, also rief ich den Beamten an. Er habe die Sache auf dem Schirm, müsse aber noch mit dem Fahrer sprechen und er würde sich dann wieder bei mir melden. Das ist jetzt auch schon wieder etwas her. Mal sehen, ob noch was kommt. Hier der Tweet zum Thema mit ein paar weiteren Informationen.
Alltagserlebnisse eines Radfahrenden #32 vom 28.12.2019
Der im Dezember erneut versprochene Rückruf kam nicht und so versuchte ich ab und zu, den Polizisten zu erreichen. Am 23. Januar bekam ich ihn ans Telefon.
Er sagte, er könne nicht beim Halter vorbeifahren, weil dieser nicht im „Zuständigkeitsbereich“ wohne. Es sei keine Straftat, wie er es auch schon damals bei Gespräch in der Dienststelle gesagt habe. Er habe einen „Eintrag“ gemacht und damit sei die Sache für ihn (den Polizisten) erledigt. Er sagte weiter, dass ich seinen Namen habe und ich mich über ihn beschweren könne und hat aufgelegt.
Was er mit „Eintrag“ meint, hat er nicht gesagt und nochmal anrufen wollte ich nicht.
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